Rechtliches
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Gross Management (Ole Leander Gross, Carrer de Girona 17, 08172 Sant Cugat del Vallès, España) (nachfolgend „Agentur") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").
(2) Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textförmliche Auftragsbestätigung der Agentur, durch beidseitige Unterzeichnung eines individuellen Vertrags („SOW") oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(1) Die Agentur erbringt — je nach beauftragtem Modul — insbesondere folgende Leistungen:
a) Creator-Matching & Vermittlung: Auswahl, Empfehlung und Vermittlung von Creatorn aus dem Roster der Agentur an den Kunden für Kampagnen, Kollaborationen oder Produktplatzierungen.
b) Produktion: Konzeption, Planung und Durchführung von Content-Produktionen (Foto, Video, Reels, UGC) inklusive Briefing, Set-Organisation und Postproduktion.
c) Kampagnen: Steuerung, Reporting und Optimierung von Influencer-Kampagnen über die mit dem Kunden vereinbarten Kanäle.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Liefergegenstände („Deliverables") und Timings ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag/Angebot. Sofern dort nicht ausdrücklich anders geregelt, schuldet die Agentur eine fachgerechte Dienstleistung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Reichweiten-, Verkaufs- oder Conversion-Zahlen).
(1) Es gelten die im Einzelvertrag/Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung in Euro.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei größeren Projekten ist die Agentur berechtigt, Anzahlungen oder Teilrechnungen nach Projektfortschritt zu verlangen.
(3) Bei Zahlungsverzug kann die Agentur die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen, Pauschalen und einen weitergehenden nachweisbaren Schaden verlangen.
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Briefings, Markenrichtlinien und Freigaben rechtzeitig und in verwendbarer Qualität zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt eine projektverantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz. Verzögerungen, die aus verspäteten Mitwirkungshandlungen oder Freigaben des Kunden resultieren, gehen nicht zu Lasten der Agentur.
(3) Der Kunde sichert zu, dass von ihm beigestellte Materialien (Logos, Bilder, Texte, Musik) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, und stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(1) An den im Rahmen des Auftrags erstellten Inhalten (Fotos, Videos, Texten, Konzeptionen) räumt die Agentur dem Kunden — vorbehaltlich vollständiger Zahlung — die im Einzelvertrag konkret vereinbarten Nutzungsrechte ein. Soweit dort nicht anders geregelt, gilt: einfaches, zeitlich auf 12 Monate befristetes, auf das vereinbarte Medium und Gebiet beschränktes Nutzungsrecht zur Kampagnenverwertung.
(2) Persönlichkeitsrechte der mitwirkenden Creator bleiben unberührt. Eine Verwendung über den vereinbarten Umfang hinaus (z. B. dauerhafte Nutzung, Performance-/Paid-Ads, Out-of-Home, Whitelisting, Spark Ads) bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist ggf. gesondert zu vergüten.
(3) Konzepte, Ideen, Skripte und Vorlagen der Agentur, die nicht zur vereinbarten Lieferleistung gehören (z. B. nicht ausgewählte Entwürfe), verbleiben bei der Agentur.
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, endet ein Auftrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Retainer) können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht im Einzelvertrag eine feste Mindestlaufzeit vereinbart ist.
(3) Bei Stornierung eines bereits bestätigten Produktions- oder Kampagnentermins durch den Kunden gelten folgende Stornogebühren auf das Auftragsvolumen:
— bis 14 Tage vor Termin: 25 %
— bis 7 Tage vor Termin: 50 %
— innerhalb von 7 Tagen vor Termin: 100 %
Bereits angefallene Fremdkosten (Locations, Equipment, Honorare gebuchter Creator) sind in jedem Fall vollständig zu erstatten.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Soweit die Leistung der Agentur werkvertragliche Elemente enthält, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme bzw. Ablieferung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.
(2) Die Agentur ist im Fall berechtigter Mängelrügen zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt diese fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten.
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten") ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung — auch für Erfüllungsgehilfen — ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Reichweiten oder mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Briefings, Strategien, Honorarstrukturen, Creator-Daten) geheim zu halten und nur für Zwecke des Auftrags zu verwenden.
(2) Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
Der Kunde gestattet der Agentur, die Zusammenarbeit (Name, Logo, Auszüge des erstellten Contents) zu Eigenwerbezwecken in Case-Studies, im Portfolio und auf Social Media zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft widersprechen.
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Agentur.
(1) Es gilt spanisches Recht (Derecho español) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen, sind — soweit gesetzlich zulässig — die Gerichte von Barcelona, Spanien (Juzgados y Tribunales de Barcelona). Die Agentur ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abänderung dieser Klausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2026-07-11